Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform Enrol
Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung der Plattform Enrol der Enrol GmbH aufgeführt.
I. Vertragsgegenstand
- Der Provider (Enrol) erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet in Form organisatorischer Software im Bereich Sport.
- Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Providers zur Nutzung über das Internet.
- Der Vertragsschluss hinsichtlich der Benutzung der Software kommt zu Stande, wenn der Kunde diese AGBs schriftlich oder mündlich akzeptiert und der Kunde in der Software freigeschaltet wird.
II. Softwareüberlassung
- Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Softwarelösung Enrol in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
- Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
- Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
III. Nutzungsrechte an der Software
- Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS- Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen.
- Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemässe Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet.
IV. Support & Kundendienst
- Der Provider wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software an Werktagen innerhalb 48 Stunden, aber grundsätzlich nach „Best Effort“ und so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten.
V. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Die Überwachung der Grundfunktionen von Enrol erfolgt täglich. Die Wartung der Software erfolgt grundsätzlich während den Supportzeiten von Montag bis Freitag 08:00- 17:00 Uhr. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Software ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt der Start der Wartung innerhalb der Supportzeiten binnen 4 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden von den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellst möglich durchführen.
VI. Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
- Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung – verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
VII. Entgelt
- Enrol stellt den Service für CHF 890.- inkl. MwSt. pro Jahr zur Verfügung. In dieser Gebühr sind sämtliche Kosten enthalten, welche für die Nutzung von Enrol anfallen. Es fallen keine weiteren Kosten für die Einrichtung oder periodische Systemupdates an.
- Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die Nutzung der Software das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
- Der Provider ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmass, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.
- Falls der Kunde eine Weiterentwicklung wünscht, welche Enrol nicht vorsieht, dann werden die Weiterentwicklungskosten abgeklärt und mit dem Kunden das weitere Vorgehen und die Kostenübernahme oder eine mögliche Aufteilung besprochen.
VIII. Gewährleistung/Haftung
- Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software Gewähr.
IX. Laufzeit/Kündigung/Auflösung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich ohne mitgeteilte Kündigung rollend um ein weiteres Jahr. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden.
- Der Vertrag kann jährlich bis zum Tag vor der Erneuerung des Jahresabos gekündigt werden. Dies ist dem Provider schriftlich per E-Mail mitzuteilen.
- Der Account und seine Daten bleiben online für den Kunden erreichbar, solange er dem Provider nichts gegenteiliges mitteilt.
- Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann, wenn der Kunde
- in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
- mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens 30 Kalendertagen im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
- bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift,
- bei Nutzung der vertriebenen Software zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.
IX. Datenschutz/Geheimhaltung
- Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Provider verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
- Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 1 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
- Der Provider ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemeines über den vereinbarten Vertrag in einfacher Form für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen (Nennung des Kunden in einem Newsletter, auf der Produkte-Webseite und auf weiteren Digital- & Printmedien.)
X. Mitteilungen
- Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis.
- Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
XI. Salvatorische Klausel
- Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
XII. Gerichtsstand & Rechtswahl
- Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN- Kaufrechts (CiSG).
- Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Bern als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.
XII. Sonstiges
- Beilagen sind Bestandteil des Vertrages.
- Als Dritter im Sinne dieses Vertrages gilt jede natürliche und/oder juristische Person, die von den Vertragspartnern im rechtlichen Sinne verschieden ist.
- Eine allfällige Rechtsgeschäftsgebühr ist vom Kunden zu tragen.
- Der Endnutzer ist volljährig und befugt, einen rechtlich bindenden Vertrag abzuschliessen.
- Der Endnutzer kann die Enrol GmbH direkt unter den aufgeführten Kontaktdaten kontaktieren.
Belp, 01.07.2024
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